(die 2.) Übernahme der Deichgebühren für Gellep-Stratum - Ortsverband der CDU Gellep-Stratum

(die 2.) Übernahme der Deichgebühren für Gellep-Stratum

07.12.2021

...durch die Stadt Krefeld

07.12.2021: Text: Übernahme der Deichgebühren für Gellep-StratumDie CDU hat am 07. Dezember 2021 für den Ortsteil Gellep-Stratum erneut einen Antrag zur Übernahme der Deichgebühr für Gellep-Stratum gestellt:

"Übernahme der Deichgebühren durch die Stadt Krefeld für den Bereich Gellep-Stratum hier" (snip)

Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt:

1. Die Verwaltung prüft, welche Kosten der Stadt durch die Übernahme der Deichge-bühren im Bereich Gellep-Stratum, die durch den Deichverband Meerbusch-Lank er-hoben werden, anfallen.

2. Die Verwaltung fertigt eine Vorlage für die nächste Sitzung des Rates (spätestens die letzte Sitzung des Rates vor der Sommerpause 2022) (bzw. vorberatende Gremien), damit über die Übernahme der Kosten beraten und beschlossen werden kann.

3. Die Verwaltung prüft und berichtet, welche Maßnahmen notwendig sind, um den Be-reich Gellep-Stratum hinsichtlich des Hochwasserschutzes in den Zuständigkeitsbe-reich der Stadt Krefeld bzw. des KBK, AöR ein- und aus dem Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes Meerbusch-Lank auszugliedern. Die Einheitlichkeit von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit auf Krefelder Stadtgebiet ist dabei das Ziel.

Begründung

Die Bürgerinnen und Bürger des Krefelder Stadtteils Gellep-Stratum unterliegen hinsichtlich des Hochwasserschutzes der Zuständigkeit des Deichverbandes Meerbusch-Lank. Dies führt regelmäßig dazu, dass die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Gellep-Stratum vom Deichverband Meerbusch-Lank zur Kasse gebeten werden, während die Uerdinger Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die der Zuständigkeit der Stadt Krefeld bzw. des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR unterliegen, keine Deichgebühren entrichten müssen. Die zur Finanzierung des Hochwasserschutzes in Uerdingen herangezogenen Mittel, müssen die betroffenen Gellep-Stratumer Bürgerinnen und Bürger somit doppelt Zahlen, zum einen als Gebührenzahler an den Deichverband Meerbusch-Lank, zum anderen als Steuerzahler in Krefeld.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die aus Sicht des Antragsstellers geprüft werden müssen, um diese Ungerechtigkeit für die Gellep-Stratumer Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu beseitigen: Entweder übernimmt die Stadt Krefeld die durch den Deichver-band Meerbusch-Lank erhobenen Beiträge/Gebühren, oder die Stadt Krefeld sorgt auf ihrem Stadtgebiet für eine einheitliche Zuständigkeit beim Hochwasserschutz. Das Ziel muss eine Gleichbehandlung aller betroffenen Krefelderinnen und Krefelder beim Hochwasserschutz sein.

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